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Vorraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt

Vorraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt

Vorraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt

Der Rücktritt und die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen in Fällen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht müssen schriftlich begründet und innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung der Anzeigepflichtverletzung geltend gemacht werden. Dies wird als Handlungsfrist bezeichnet. Darüber hinaus legt das Gesetz bestimmte Ausschlussfristen fest, nach deren Ablauf die Geltendmachung solcher Pflichtverletzungen gänzlich ausgeschlossen ist.

Im Falle arglistiger Falschangaben, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Versicherten beträgt die Ausschlussfrist 10 Jahre. In anderen Fällen stehen der Versicherung lediglich 5 Jahre zur Verfügung – oder 3 Jahre im Falle einer Krankenversicherung.

Das bedeutet: Wenn Ihr Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag älter als 10 Jahre ist und dann ein Leistungsfall eintritt, kann die Versicherung keine Gestaltungsrechte mehr geltend machen – insbesondere auch keine Anfechtung.

Unsere Experten prüfen für Sie sorgfältig, ob alle diese Bedingungen eingehalten wurden und ob Ihr Versicherungsunternehmen seine Rechte gemäß § 19 VVG korrekt ausgeübt hat. Mit unserem fundierten Wissen und unserer umfassenden Erfahrung im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung die vereinbarten Leistungen erbringt.

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