
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Millionen von Deutschen haben eine Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung abgeschlossen, um Angehörige abzusichern oder ihren eigenen Lebensstandard zu sichern. Doch nur knapp die Hälfte der Versicherungsnehmer ist mit der Abwicklung im Leistungsfall und der Entscheidung der Versicherungsunternehmen zufrieden.
Häufig entstehen Unsicherheiten, besonders wenn es um Leistungsablehnungen geht. Versicherer können die Leistung durch Anfechtung, Rücktritt oder Vertragsanpassung verweigern. Allerdings besteht dieses Recht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat und der Versicherer zuvor ordnungsgemäß auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Wir bei VVA-Law sind überzeugt, dass jeder Versicherungsnehmer das Recht hat zu verstehen, warum eine Leistung verweigert wird und welche rechtlichen Schritte er ergreifen kann. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, um von unserer Expertise zu profitieren.