Vorraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt
Im Falle arglistiger Falschangaben, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Versicherten beträgt die Ausschlussfrist 10 Jahre. In anderen Fällen stehen der Versicherung lediglich 5 Jahre zur Verfügung – oder 3 Jahre im Falle einer Krankenversicherung.
Das bedeutet: Wenn Ihr Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag älter als 10 Jahre ist und dann ein Leistungsfall eintritt, kann die Versicherung keine Gestaltungsrechte mehr geltend machen – insbesondere auch keine Anfechtung.
Unsere Experten prüfen für Sie sorgfältig, ob alle diese Bedingungen eingehalten wurden und ob Ihr Versicherungsunternehmen seine Rechte gemäß § 19 VVG korrekt ausgeübt hat. Mit unserem fundierten Wissen und unserer umfassenden Erfahrung im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung die vereinbarten Leistungen erbringt.