Vorvertragliche Anzeigepflicht
Diese Pflicht ist insbesondere bei Verträgen im Bereich der Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung relevant, da hier eine genaue Beurteilung der gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers erforderlich ist. Alle Fragen im Versicherungsantrag, die ausdrücklich gestellt werden, sind als „gefahrerheblich“ anzusehen und müssen vom Antragsteller wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten. Dies kann zur Folge haben, dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert.
Als Spezialisten im Bereich des Versicherungsrechts stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die vorvertragliche Anzeigepflicht zur Seite. Ob es sich um eine Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen können wir Sie optimal beraten und bei eventuellen Konflikten mit Ihrer Versicherung unterstützen. Unsere Dienstleistungen umfassen dabei sowohl die Prüfung bestehender Verträge, die Klärung von Fragen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, als auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie den Versicherungsschutz erhalten, den Sie benötigen und verdienen.